9. Erst scannen, dann schweissen

In den Amtsstuben, in denen die EDV noch nicht in alle Winkel eingezogen ist, wird noch oft auf die Originalpläne der Satzungen zugegriffen.
Daher hat es sich bewährt, Pläne auf Leinen (zu pausen oder) zu drucken. Andere Kommunen bevorzugen es, die Pläne in eine strapazierfähige Folie einzuschweissen. Dieser Plan wird dann auch noch geknickt in der Akte abgelegt.

Ein Scanner mag das nicht!
Reflektierende Oberflächen, rauhe Oberflächen, starre Knickfalten führen zu Schattenwurf und Farbveränderungen im Scan.
Auch später aufgeklebte Änderungen lieben es, sich an die Scannerwalzen anzuheften, um dort den Rest ihrer Tage zu verbringen.

Daher:
immer dran denken ein Scanexemplar zu erstellen, dass in hoher Qualität erfasst werden kann.
- Ausdruck in hoher Auflösung
- alle Stempel, Unterschriften und Änderungsvermerke eingetragen
- Wenn schon aufgeklebt, dann richtig und vollflächig
- nicht falten , sondern rollen

Nach dem Scannen kann der Plan dann beliebig eingeschweisst werden.