8. Inhaltsleer machts Leben schwer

Als das BauGB erfunden wurde(und erst recht nicht als es noch das BBauG gab),
hat natürlich niemand an Geoserver oder Internet gedacht. Daher ist dort vieles erlaubt und manchmal sinnvoll,
das bei Geoservern verheerende Wirkung hat.
Der Geoserver möchte gern etwas sehen uind kann mit verbalen Umschreibungen nichts anfangen.
Daher ist folgendes Beispiel nach BauGB korrekt aber für eine zukunftsfähige Übernahme in Geodatenbanken unbrauchbar:



Der linke(1) Plan stellt die Erstaufstellung des B-Planes dar, der rechte(!) die erste Änderung.
Das rechte Bild beinhaltet nicht den Übersichtsplan, sondern ist Teil A der Satzung.
Die sparsame Gemeinde hat die sparsamste BauGB-konformeVariante gewählt, weil es lediglich um eine Änderung im Textteil ging.
Bittet man nun den Geoserver, die aktuelle Planung der Gemeinde an einer definierten Stelle anzuzeigen,
stapelt dieser gehorsam die Geltungsbereiche aufeinander in der Reihenfolge des Datums.
Als Ergebnis hat man dann die grafische Darstellung eines Planes mit Höhenlinien anstatt Baulinien.
Da wäre es hilfreich, wenn die grafischen Darstellungen aus den vorhergehenden Planungen einfach übernommen wird
und der berühmte Satz eingefügt wird:
„Im Übrigen gelten die Festsetzungen des Ursprungsplanes.“